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Finden Sie hier alle Informationen, wie Sie Ihre Betriebseinrichtung gegen Raub, Feuer und Naturgewalten absichern können. Auch über die Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung finden Sie alle Informationen.

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FAQ: Betriebsinhaltsversicherung

Allgemeines zur Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebs-Inhaltsversicherung - alternativ Inventarversicherung – versichert analog der Hausratversicherung im privaten Bereich das Inventar des Betriebes. Die Inventarversicherung sichert beispielsweise das Büro, das Lager, den Laden sowie den Bestand und das Warenlager ab. Da diese Dinge in einem Betrieb oft fremdfinanziert sind, würde ein Verlust bzw. ein Schaden eine extreme finanzielle Belastung für den Betrieb bedeuten. Außerdem fallen bei einem Schaden noch Kosten für Aufräumarbeiten und für einen eventuellen Betriebsausfall an. Daher ist eine Inventarversicherung für einen Betrieb extrem wichtig, um Ihre Existenz bei einem unvorhersehbaren Schaden nicht zu gefährden.

Welche Schäden sind abgesichert?

Die Inventarversicherung sichert insbesondere Schäden durch Raub, Leitungswasser, Sturm, sowie Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Je nach Deckungsumfang sind in der Betriebsinhaltsversicherung auch Vermögensschäden, die durch einen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehenden Ausfalls der Geschäftstätigkeit stehen. In einem solchen Fall sichert die Inventarversicherung beispielsweise die laufenden Kosten oder den entgangenen Gewinn des Gewerbetreibenden ab.

Wie der Name Inventarversicherung schon sagt, ist das Inventar des Betriebs versichert und zwar zum Neuwert. Des Weiteren werden bei einem Schaden auch sonstige Ausgaben, z.B. zur Wiederherstellung verlorener oder zerstörter Akten und Datenträger oder auch die Aufräumkosten ersetzt.

Folgende Schadenarten sind versichert:

Elementarschäden

✓ Überschwemmung
✓ Schneedruck
✓ Erdrutsch
✓ Hochwasser

Unwetterschäden

✓ Hagel
✓ Schnee
✓ Regen
✓ Sturm

Feuerschäden

✓ Blitzeinschlag
✓ Kabelbrand
✓ Kurzschluss
✓ Absturz von Flugkörpern oder Teilen davon

Leitungswasserschäden
✓ Wasserrohrbruch
✓ Defekt von Ventilen
✓ Wasseraustritt



sowie bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.

Zusätzliche Einschlüsse gegen Auspreis:

Außerdem ist die Erstattung weiterer Kosten möglich, z. B. für:

✓ Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen
✓ provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch (Notreparaturen)
✓ Gebäudebeschädigungen nach einem ✓ Einbruch
✓ Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
✓ einen Sachverständigen

Weitere Einschlüsse und Deckungserweiterungen sind je nach Gewerbe und Betriebsart gegen Zuschlag in der Betriebsinhaltsversicherung möglich, zum Beispiel:

✓ Überschwemmung
✓ Rückstau
✓ Erdbeben
✓ böswillige Beschädigung
✓ Absicherung gegen Ertragsausfall

Gegen einen Beitragszuschlag kann auch eine Glasversicherung im Deckungsumfang mitversichert werden. Gelegentlich verlangen schon die Vermieter eine Absicherung von Glasschäden. Selbst verursachte Glasschäden an den gemieteten Räumen werden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Welche Versicherungssumme ist richtig?

Grundsätzlich sollte man alles versichern in der Höhe, die es gekostet hat, ansonsten riskiert man eine Unterversicherung. In einem solchen Fall würde die Inventarversicherung die Schadenzahlung im Leistungsfall in dem Verhältnis reduzieren, in welchem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Inventarwert abweicht.

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