Günstige Betriebsinhaltsversicherungen

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FAQ: Betriebsinhaltsversicherung
Allgemeines zur Betriebsinhaltsversicherung
Die Betriebs-Inhaltsversicherung - alternativ Inventarversicherung – versichert analog der Hausratversicherung im privaten Bereich das Inventar des Betriebes. Die Inventarversicherung sichert beispielsweise das Büro, das Lager, den Laden sowie den Bestand und das Warenlager ab. Da diese Dinge in einem Betrieb oft fremdfinanziert sind, würde ein Verlust bzw. ein Schaden eine extreme finanzielle Belastung für den Betrieb bedeuten. Außerdem fallen bei einem Schaden noch Kosten für Aufräumarbeiten und für einen eventuellen Betriebsausfall an. Daher ist eine Inventarversicherung für einen Betrieb extrem wichtig, um Ihre Existenz bei einem unvorhersehbaren Schaden nicht zu gefährden.
Welche Schäden sind abgesichert?
Die Inventarversicherung sichert insbesondere Schäden durch Raub, Leitungswasser, Sturm, sowie Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Je nach Deckungsumfang sind in der Betriebsinhaltsversicherung auch Vermögensschäden, die durch einen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehenden Ausfalls der Geschäftstätigkeit stehen. In einem solchen Fall sichert die Inventarversicherung beispielsweise die laufenden Kosten oder den entgangenen Gewinn des Gewerbetreibenden ab.
Wie der Name Inventarversicherung schon sagt, ist das Inventar des Betriebs versichert und zwar zum Neuwert. Des Weiteren werden bei einem Schaden auch sonstige Ausgaben, z.B. zur Wiederherstellung verlorener oder zerstörter Akten und Datenträger oder auch die Aufräumkosten ersetzt.
Folgende Schadenarten sind versichert:
Elementarschäden
✓ Überschwemmung
✓ Schneedruck
✓ Erdrutsch
✓ Hochwasser
Unwetterschäden
✓ Hagel
✓ Schnee
✓ Regen
✓ Sturm
Feuerschäden
✓ Blitzeinschlag
✓ Kabelbrand
✓ Kurzschluss
✓ Absturz von Flugkörpern oder Teilen davon
Leitungswasserschäden
✓ Wasserrohrbruch
✓ Defekt von Ventilen
✓ Wasseraustritt
sowie bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Zusätzliche Einschlüsse gegen Auspreis:
Außerdem ist die Erstattung weiterer Kosten möglich, z. B. für:
✓ Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen
✓ provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch (Notreparaturen)
✓ Gebäudebeschädigungen nach einem ✓ Einbruch
✓ Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
✓ einen Sachverständigen
Weitere Einschlüsse und Deckungserweiterungen sind je nach Gewerbe und Betriebsart gegen Zuschlag in der Betriebsinhaltsversicherung möglich, zum Beispiel:
✓ Überschwemmung
✓ Rückstau
✓ Erdbeben
✓ böswillige Beschädigung
✓ Absicherung gegen Ertragsausfall
Gegen einen Beitragszuschlag kann auch eine Glasversicherung im Deckungsumfang mitversichert werden. Gelegentlich verlangen schon die Vermieter eine Absicherung von Glasschäden. Selbst verursachte Glasschäden an den gemieteten Räumen werden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Welche Versicherungssumme ist richtig?
Grundsätzlich sollte man alles versichern in der Höhe, die es gekostet hat, ansonsten riskiert man eine Unterversicherung. In einem solchen Fall würde die Inventarversicherung die Schadenzahlung im Leistungsfall in dem Verhältnis reduzieren, in welchem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Inventarwert abweicht.